Standmiete
Unser Programm ermittelt schon während der Anmeldung, mit welchen voraussichtlichen Standgebühren Sie pro Markttag rechnen können. Diese Angabe dient nur zu Ihrer Orientierung und ist nicht Bestandteil eines Kostenangebotes.
Sie erhalten nach erfolgreicher Anmeldung eine Rechnung über die für Sie gültigen Standgebühren und Nebenkosten. Diese orientieren sich ggf. auch an Ihren Standgebühren der letzten Jahre. Erst nach Zahlungseingang wird Ihre Anmeldung für beide Seiten verbindlich. Zahlbar 14 Tage vor dem jeweiligen Markttag.
Eine Gutschrift der Gebühren ist nur bis zwei Wochen vor dem jeweiligen Markttag möglich. Denken Sie bitte daran rechtzeitig die Zahlung vorzunehmen. Für die Nachberechnung/ Barzahlung am Markttag berechnen wir zusätzlich 20,-€ pro Stand.
Teilnahme mit maximal einem Stand pro Markt ist für Mitglieder der Werbegemeinschaft kostenfrei. Klicken Sie hier um zur Beitrittserklärung der Werbegemeinschaft Dannenberg e.V. zu gelangen. So können Sie als Dannenberger Unternehmen Standgebühren sparen.
http://www.werbegemeinschaft-dannenberg.de/mitglieder/mitglied-werden.html
Platzvergabe / Aufbau
Am Vortag ab 14:00 Uhr bis spätestens 16:00 Uhr
Am Sonntag ab 7:30 bis spätestens 9.30 Uhr.
Wir bemühen uns, den Standplatz von den Vorjahren zu berücksichtigen.
Genaueres erfahren Sie durch die Mitarbeiter der Werbegemeinschaft vor Ort am Veranstaltungstag.
Berechnung der Standfläche
Zur kostenpflichtigen Standfläche gehört die quadratische Grundfläche die Sie bebauen. Für Zelte und Schirme gilt zur Berechnung die überdachte Fläche. Außerdem zählt die Parkflächen von Versorgungsfahrzeugen, die Sie am Stand haben sowie Tische und Stühle für Ihre Kunden zur Standfläche. Für überdachte Sitzflächen gewähren wir einen Rabatt. Zur kostenfreien Fläche zählen Anhängerklappen einer Frontseite, die der Regen-Überdachung dienen, die Sie jederzeit binnen Sekunden herunter klappen können, an denen keine Verkaufsartikel angehängt sind.
Präsentations- oder Verkaufsverbote
Dieses gilt für Waffen jeglicher Art (Ausnahme: Spielzeuge) sowie Artikel mit politischen, beleidigenden oder gewaltverherrlichenden Symbolen, Bezeichnungen oder Hintergründen.
Gaststättengewerbliche Anzeige
Wer gewerblich Getränke und/oder zubereitete Speisen abgibt, muss dieses nach § 2 Abs. 1 und 4 des Niedersächsischen Gaststättengesetzes vier Wochen im voraus beim zuständigen Ordnungsamt (Samtgemeinde Elbtalaue, Fachdienst 40 - Ordnung, Rosmarienstraße 3, 29451 Dannenberg, Telefon: 05861/808-402) kostenpflichtig anmelden. Das Ordnungsamt hat uns folgendes Formular zur Verfügung gestellt:
Anzeige eines Gaststättengewerbes
Lebensmittelhygiene
Gastronomiebetriebe haben lebensmittelhygienische Anforderungen einzuhalten. Unsere Märkte werden regelmäßig durch das Gesundheitsamt überprüft. Bei Missachtung wird die Betriebserlaubnis nach Vorgabe des Ordnungsamtes aufgehoben. Das Gesundheitsamt hat uns folgende Informationen zur Verfügung gestellt:
Merkblatt Temperaturen, Allergenkennzeichnung und Merkblatt Marktstände
Verbot von Einwegplastikprodukten
Viele Einwegplastikprodukte sind seit 2021 in der EU verboten. Dazu gehören Trinkhalme, Rührstäbchen, Luftballonstäbe oder Einweg-Geschirr aus konventionellem Plastik und aus „Bioplastik“. Auch To-go-Becher und Einweg-Behälter aus Styropor dürfen nicht in den Handel gebracht werden. Ebenfalls dürfen seit 2022 keine Einkaufstüten aus Plastik ausgegeben werden.
Strom/ Kraftstrom
Sollten Sie Strom benötigen, bitten wir Sie, ausreichend Kabel mitzubringen
(100 m bzw. analog den Vorjahren).
Stromkosten werden bei erstmaliger Teilnahme direkt erhoben.
Die Berechnung wird nach dem Gebührensatz der Stadt vorgenommen.
(Stromkosten und Umlage für das Auf- und Bereitstellen der Anschlüsse.)
Wasser
Sollten Sie Wasser benötigen, bitten wir Sie, ausreichend Schlauch (100 m bzw. analog den Vorjahren) und verschiedene Kupplungen mitzubringen. Für die Bereitstellung eines Wasseranschlusses berechnen wir Grundgebühren von 10,-€ zuzüglich Verbrauch. Falls eine Beprobung der Wasserqualität vom Gesundheitsamt gefordert wird, werden die Kosten auf den/die Nutzer umgelegt.
Datenschutz
Kurz möchten wir Sie an dieser Stelle anlässlich der DSGVO über den Umgang mit Ihren Daten informieren. Sie haben diese Anmeldung/Einladung auf Ihren ausdrücklichen Wunsch erhalten. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Datenschutzerklärung. Wir speichern Ihre Daten im Rahmen der Organisation unserer Märkte. Ausschließlich Ihr Firmenname wird ggf. auf der Internetseite der Werbegemeinschaft veröffentlicht. Ihre Daten werden von uns nicht an dritte weiter verkauft. Jederzeit können wir die von Ihnen gespeicherten Daten löschen, die wir nicht für den Zweck der finanzwirtschaftlichen Buchhaltung oder im Rahmen der behördlichen Meldeverfahren aufbewahren müssen. Nach dieser Löschung wäre eine Teilnahme an den Märkten ausgeschlossen. Zur Löschung schreiben Sie bitte eine email an: info(at)werbegemeinschaft-dannenberg.de